Bei einem Scheckkarten-Zulassungsschein genügt die Vorderseite, es muss das Kennzeichen und der Zulassungsinhaber ersichtlich sein.
Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsplatzes in Fischamend um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen, müssen dem Antrag eine Arbeitsplatzbestätigung des Arbeitgebers beilegen.
Bei Firmenfahrzeugen ist eine Bestätigung des Zulassungsbesitzers beizulegen, dass die private Nutzung des Fahrzeuges gestattet ist und ein Lohnzettel als Nachweis für die Privatnutzung mit Sachbezug
Nicht relevante Informationen am Lohnzettel können geschwärzt werden
Bestätigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters, einer berufsmäßigen Parteienvertreterin oder eines berufsmäßigen Parteienvertreters, der (Bilanz-)Buchhalterin oder des (Bilanz-)Buchhalters, dass Sie ein Firmenauto mindestens 15 Prozent privat benutzen